Hinweis

Am Samstag, den 14.09.2024, von 09:00 bis 15:00 Uhr ist das Schwimmerbecken für die Öffentlichkeit gesperrt. Grund dafür ist eine Veranstaltung (Sprint Cup) des örtlichen Schwimmvereins Wassersportfreunde Zweibrücken WSF. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Saunaordnung

In Ergänzung zu der Haus- und Badeordnung für das Hallen-bad „Badeparadies“ Zweibrücken

Gefahrenhinweis!

In den Saunaräumen besteht durch die nassbelasteten Fußböden ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb werden die Besucher um erhöhte Vorsicht gebeten.

I. Kinder und Jugendliche

Kinder von 6 bis 14 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zugelassen..

II. Vorreinigung.

  1. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Sauna-Raumes wieder abzutrocknen. 
  2. Glasflaschen und andere Glasgegenstände dürfen nicht in Vorreinigungs-/Duschräume, Sauna- und Kaltwasserräume mitgenommen werden. 
  3. Das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen ist auf keinen Fall gestattet. 
  4. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung der Brausen und dem Beginn des Bades die Toilette aufzusuchen.

III. Verhalten im Sauna-Raum

  1. Die Benutzung des Sauna-Raumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Sauna-Raum oder anderen Räumen ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt. 
  2. Bei Benutzung des Sauna-Raumes hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40° C am Fußboden bis 100° C an der Decke, für diesen Raum geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Berühren und Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Sauna-Raumes. 
  3. Die ebenfalls typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb des Sauna-Raumes gehören nicht zur üblichen Ausstattung. 
  4. Badesandalen sollten aus hygienischen und die Wirkung des Saunabades betreffenden Gründen beim Saunabaden getragen werden, sie dürfen aber nicht in die Schwitzräume mitgenommen werden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in Dampf- und Sauna-Räume mitgenommen werden. 
  5. Bereits aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Badende soll jeder Sauna-Benutzer im Sauna-Raum ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen. 
  6. Um die Sauna-Wärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist außer jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten. 
  7. Wasseraufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich vom SaunaPersonal durchgeführt. Badegäste dürfen Wasseraufgüsse auf den Ofen nicht ausführen. Eine Haftung für falsches Verhalten kann auf keinen Fall übernommen werden. 
  8. Das Mitbringen von stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilen, im Ofen entzünden und zu Sauna-Bränden führen. 
  9. Der Sauna-Raum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen. 
  10. Schaben, kratzen, bürsten und anderes „Hantieren“ (z.B. Rasieren, Nägelschneiden und Haarefärben) im Sauna-Raum können nicht gestattet werden. 
  11. Kleidungsstücke dürfen im Sauna-Raum nicht getragen werden.

IV. Verhalten im Freiluftbad

  1. Es wird dringend empfohlen, vom Sauna-Raum auf dem kürzesten Wege das Freiluftbad aufzusuchen. Die Beachtung der Kreislaufverhältnisse in der Sauna-Wärme verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik ist ebenso zu unterlassen wie Stillstehen. 
  2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es soll nicht verstärkt eingeatmet werden.

V. Verhalten im Abkühl-/Kaltwasser-Raum

  1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen der Saunameister erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden Kaltgusses (sogen. Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden. 
  2. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht eingesprungen werden. 
  3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens (oder eines Ruhebettes) nicht angewandt werden. 
  4. Jede Wasservergeudung muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet. 
  5. Die Benutzung der Fußwärmbecken, die regelmäßig nach der Kaltanwendung durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.

VI. Verhalten in den Ruhe-Räumen

  1. In den Ruhe-Räumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Saunagast soll alles unterlassen, was die übrigen Badegäste stören kann. 
  2. Ist die Benutzung der Liegen nur im bekleideten Zustand gestattet, so ist diese Vorschrift zu beachten, oder es muss ein den Körper völlig umhüllendes Badetuch benutzt werden.

VII. Verhalten im Gastronomiebereich

  1. Der Aufenthalt im Gastronomiebereich ist nur bekleidet im Bademantel, Badekleidung oder Saunatuch gestattet.

VIII. Allgemein

  1. Im Übrigen gilt die Haus- und Badeordnung in der jeweils gültigen Fassung. 
  2. Das Filmen und Fotografieren fremder Personen ohne deren Einwilligung ist zu unterlassen. (Handy, Fotoapparat) 
  3. In der Saunaanlage ist telefonieren, fotografieren und filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden. Ausgewiesenen Bereich ist der Ruheraum im OG. der Saunaanlage.

Zweibrücken 1. Dezember 2015 

Stadtwerke Zweibrücken GmbH